Informationen und Hinweise zum Unterricht in einer Herkunftssprache

In immer mehr Hamburger Schulen finden am Nachmittag Unterrichtsangebote in verschiedenen Sprachen statt (Herkunftssprachenunterricht bzw. HSU), die Schülerinnen und Schüler weiterer Schulen als  schulübergreifendes Angebot offenstehen. Die Kurse richten sich meist an Schülerinnen und Schüler, die  bereits über herkunftssprachliche Vorkenntnisse verfügen.

Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I stehen die folgenden Optionen offen, um an den schulübergreifenden Unterrichtsangeboten teilzunehmen: 

  • HSU Typ A: In diesem Fall wird HSU als zusätzliches Unterrichtsangebot (additiv) gewählt. Die Anmeldung 
    verpflichtet zur Teilnahme am Unterricht für ein Schuljahr.
  • HSU Typ B: In diesem Fall wird HSU als Sprache im Wahlpflichtbereich (als 2. bzw. 3. Fremdsprache) ge
    wählt. Der Wahl verpflichtet zur durchgängigen Teilnahme für die Dauer der Sekundarstufe I, also bis zur 
    Beendigung der 10. Klasse. 

Da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze im Rahmen dieser schulübergreifenden Sprachangebote begrenzt ist, erhalten die Stammschülerinnen und -schüler der jeweils anbietenden Schule den Vorrang. Alle anderen Plätze werden nach dem Losverfahren vergeben. Sollten viele Anmeldungen erfolgen, wird seitens der Behörde geprüft, ob eventuell weitere Kurse geöffnet werden können.

Anmeldeschluss ist der 12.06.2026 

Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link:  
https://www.hamburg.de/go/146052 

Wichtige Hinweise für Schülerinnen und Schüler des Gymnasium Marienthal: 
Bei Interesse an Herkunftssprachenunterricht TYP A: 

  • Füllen Sie das Formular „Schulübergreifende Sprachangebote“ aus und geben Sie diese rechtzeitig 
    vor Anmeldeschluss zur Prüfung im Sekretariat ab.
  • Bitte beachten Sie, dass der Regelunterricht der Stammschule Vorrang hat. 

Bei Interesse an Herkunftssprachenunterricht TYP B:

  • Vereinbaren Sie verpflichtend einen persönlichen Beratungstermin mit Frau Visapää-Rasch.
  • Füllen Sie das Formular „Schulübergreifende Sprachangebote“ aus und nehmen Sie diese zum Beratungstermin zur Prüfung mit.
  • Bitte beachten Sie, dass bereits ab Jahrgang 7 der Unterricht an manchen Tagen bis 16 Uhr stattfindet und dass der Unterricht an der Stammschule Vorrang hat. Auf den herkunftssprachlichen Unterricht kann nur bedingt Rücksicht im Stundenplan genommen werden.
  • Der HSU findet nicht in der Zeit der 2. Fremdsprache der Stammschule statt.