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Die deutsche Abmahnwelle ist interessant.
Mir waren letzten Sommer die AGBs zu schwammig, und deswegen habe ich, statt eine Karte als Wegbeschreibung zu einer Tanzschule einzubetten das gleiche mit dem Maps API, incl. Zeichnungs-Overlay, nachprogrammiert.
Soweit ich mich erinnern kann kann war in den maps.google.com AGB das einbetten der Karten in eigenen (kommerziellen Werbungs-Seiten) erlaubt solange die Website öffentlich zugänglich war und kein Kartenmaterial verkauft wurde, inzwischen finde ich das nicht mehr. In den AGBs von maps.google.de waren nur die zitierten schwammigen Formulierungen. In den deutschen maps Supportforen wurde von Google Mitarbeitern die Leseweise mit der US-AGB leseweise präzisiert, seinerzeit hab ich mich relativ über den unnö