Mitwirkung KEV bei Zeugniskonferenzen
Welche Beteiligung der Klasseneltervertreter(innen) ist bei Zeugniskonferenzen gegeben?
Mitwirkung von KEV bei Zeugniskonferenzen
Einladung: Schriftlich, durch
Klassenlehrer(in) (Jg. 5–10)1,2
Termin: zweimal jährlich
unmittelbar vor der Zeugniskonferenz3
Ort:
Klasse
Teilnehmer: Klassenlehrer(in)
Lehrkräfte, die im
laufenden Schuljahr unterrichten
KEV (Bei Verhinderung deren
Stellvertreter)
Klassensprecher(In) (ab Jahrg.
5)
Thema: Anhörung und
Recht zur Stellungnahme zu
allgemeinen Fragen der
Zeugniserteilung und
der Entwicklung des
Leistungsstandes in der
Klasse2.
Protokoll: Normalerweise nicht.
Persönliche Anmerkungen:
1 Im Bereich der Studienstufe der gymnasialen Oberstufe (kein Unterricht in Klassen) nimmt die Halbjahreskonferenz unter Mitwirkung der Schulstufensprecher(in) die Aufgaben der Klassenkonferenz wahr.
2 Im Besonderen verweisen wir auf den Beschluss der
Schulkonferenz vom 14.06.2007 (siehe Referenz).
3 KEV u. Klassensprecher sind nicht Mitglieder der eigentlichen Zeugniskonferenz, sondern sie sind in einer gesonderten Veranstaltung vorab zu informieren.
(überarbeitete Version der Elternratsseite der Peter-Petersen-Gesamtschule in Hamburg)