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Mitwirkung KEV bei Zeugniskonferenzen

by Volker Jautelat last modified 2007-08-14 14:11

Welche Beteiligung der Klasseneltervertreter(innen) ist bei Zeugniskonferenzen gegeben?


Mitwirkung von KEV bei Zeugniskonferenzen

Einladung:     Schriftlich, durch Klassenlehrer(in) (Jg. 5–10)1,2

Termin:          zweimal jährlich unmittelbar vor der Zeugniskonferenz3

Ort:                Klasse

Teilnehmer:    Klassenlehrer(in)
                      Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr unterrichten
                      KEV (Bei Verhinderung deren Stellvertreter)
                      Klassensprecher(In) (ab Jahrg. 5)

Thema:          Anhörung und Recht zur Stellungnahme zu
                     allgemeinen Fragen der Zeugniserteilung und
                     der Entwicklung des Leistungsstandes in der 
                     Klasse2.

Protokoll:      Normalerweise nicht.


Persönliche Anmerkungen:

1 Im Bereich der Studienstufe der gymnasialen Oberstufe (kein Unterricht in Klassen) nimmt die Halbjahreskonferenz unter Mitwirkung der Schulstufensprecher(in) die Aufgaben der Klassenkonferenz wahr.

2 Im Besonderen verweisen wir auf den Beschluss der Schulkonferenz vom 14.06.2007 (siehe Referenz).

3 KEV u. Klassensprecher sind nicht Mitglieder der eigentlichen Zeugniskonferenz, sondern sie sind in einer gesonderten Veranstaltung vorab zu informieren.


(überarbeitete Version der Elternratsseite der Peter-Petersen-Gesamtschule in Hamburg)

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