Mitwirkung KEV bei Klassenkonferenzen
Wie gestaltet sich die Mitwirkung der Klassenelternvertreter(innen) bei Klassenkonferenzen?
Mitwirkung von KEV bei Klassenkonferenzen
Einladung: Schriftlich, durch Klassenlehrer(in)
(Jg. 1 - 10)1
Termin: mindestens zweimal im
Schuljahr
Ort:
Klasse
Teilnehmer: Klassenlehrer(in)
Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr
unterrichten
KEV (Bei Verhinderung deren
Stellvertreter)
Klassensprecher(in) (ab
Jahrg. 5)
Thema: - Beratung über alle
Angelegenheiten, die für die
gemeinsame Arbeit in der
Klasse von
wesentlicher
Bedeutung sind2
- Beschlussfassung über
Ordnungsmaßnahmen
Protokoll: Nein
Anmerkungen:
1 Im Bereich der Studienstufe der gymnasialen Oberstufe
(kein Unterricht in Klassen) nimmt die Halbjahreskonferenz unter
Mitwirkung der Schulstufensprecher(in) die Aufgaben der
Klassenkonferenz wahr.
2 Dazu gehören insbesondere
- die fachliche und pädagogische Koordination der
Fachlehrer(innen),
- Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben,
- Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der schriftlichen
Arbeiten.
Weitere Beispiele: Vorbereitung von Klassenfahrten, Projekttagen und anderen Veranstaltungen der Klasse, die das Lernen und Arbeiten der Klasse betreffen.
(überarbeitete Version der Elternratsseite der
Peter-Petersen-Gesamtschule in Hamburg)