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Mitwirkung KEV bei Klassenkonferenzen

by Volker Jautelat last modified 2007-08-14 14:11

Wie gestaltet sich die Mitwirkung der Klassenelternvertreter(innen) bei Klassenkonferenzen?


Mitwirkung von KEV bei Klassenkonferenzen

Einladung:    Schriftlich, durch Klassenlehrer(in) (Jg. 1 - 10)1

Termin:         mindestens zweimal im Schuljahr

Ort:               Klasse

Teilnehmer:   Klassenlehrer(in)
                     Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr unterrichten
                     KEV (Bei Verhinderung deren Stellvertreter)
                     Klassensprecher(in) (ab Jahrg. 5)

Thema:        - Beratung über alle Angelegenheiten, die für die
                      gemeinsame Arbeit in der Klasse von
                      wesentlicher Bedeutung sind2
                    - Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen

Protokoll:     Nein



Anmerkungen:
1 Im Bereich der Studienstufe der gymnasialen Oberstufe (kein Unterricht in Klassen) nimmt die Halbjahreskonferenz unter Mitwirkung der Schulstufensprecher(in) die Aufgaben der Klassenkonferenz wahr.

2 Dazu gehören insbesondere
- die fachliche und pädagogische Koordination der Fachlehrer(innen),
- Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben,
- Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der schriftlichen Arbeiten.

Weitere Beispiele: Vorbereitung von Klassenfahrten, Projekttagen und anderen Veranstaltungen der Klasse, die das Lernen und Arbeiten der Klasse betreffen.


(überarbeitete Version der Elternratsseite der Peter-Petersen-Gesamtschule in Hamburg)

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