Mitwirkung ER bei Schulkonferenzen
Hier stehen die Mitwirkungsmöglichkeiten eines Elternrates in der Schulkonferenz.
Mitwirkung von ER bei Schulkonferenzen
Einladung: Einladung durch Schulleitung
Termin: mind. viermal
jährlich
Ort: Aula
Teilnehmer: Schulleitung
je vier gewählte
Mitglieder
- der
Lehrerkonferenz
- des
Elternrates
- des
Schülerrates
eines(r) Mitarbeiters(in), der(die) nicht
der
Lehrerkonferenz angehört
Thema: Tagesordnung,
gem. jeweiliger Einladung zur
Schulkonferenz
Protokoll: Ja, Ergebnisprotokoll.
(überarbeitete Version der Elternratsseite der Peter-Petersen-Gesamtschule in Hamburg)