Aufgaben ER
Welche Aufgaben erwarten ein Elternratsmitglied?
Die Aufgaben des ER
Der Elternrat hat die Aufgabe,
• die Eltern und Klassenelternvertretungen über aktuelle
Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen
der
Schulkonferenz zu informieren,
• mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat
bei der Erfüllung des Bildungs- und
Erziehungsauftrags der
Schule zusammenzuwirken,
• sich in der regionalen Öffentlichkeit für die Belange der
Schule einzusetzen,
• Mitglieder für den Kreiselternrat und die Schulkonferenz
zu
wählen,
• wenigstens einmal jährlich eine Versammlung
einzuberufen, um über seine Tätigkeit zu berichten
und
Fragen des Schullebens zu erörtern.
Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben vor
Beschlüssen der Schulkonferenz von grundlegender Bedeutung und vor der
Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren
Verlegung an andere Schulen.
Vom Findungsausschuss vorgeschlagenen Bewerber(innen) für eine
Schulleitungsstelle können angehört werden.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder einzelne vom Elternrat beauftragte Mitglieder sind berechtigt, an Klassen- oder Schulstufenelternabenden teilzunehmen.
Schulleitung und Lehrkräfte sind verpflichtet, dem Elternrat alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
ER und Ersatzpersonen sind (wie auch alle übrigen in den Gremien gemäß HmbSG tätigen Personen) zur Verschwiegenheit verpflichtet (§105 HmbSG). Dies gilt in allen persönlichen und disziplinarischen Angelegenheiten sowie in allen weiteren Angelegenheiten, für die das jeweilige Gremium Vertraulichkeit der Beratung beschließt.