XI. Schulbrief der Senatorin
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
kurz vor den Herbstferien, am 7. Oktober 2009, hat die Hamburgische Bürgerschaft das Schulgesetz novelliert, mit dem die Grundlage für die Hamburger Schulreform gelegt ist.
Mit diesem Schulbrief möchte ich Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren:
1. Neue Schulstruktur: Primarschule, Stadtteilschule und Gymnasium
Mit
der Schulgesetznovelle wird eine neue Schulstruktur festgelegt, die
längeres gemeinsames Lernen ermöglicht und den Weg zu allen
Bildungsabschlüssen so lange wie möglich offen hält. Die neue
Schulstruktur umfasst die sechsjährige Primarschule mit der Grundstufe
(1. bis 3. Klasse) und der Unterstufe (4. bis 6. Klasse). In der Regel
werden Primarschulen Vorschulklassen führen. An die Primarschule
schließen sich mit der Stadtteilschule und dem Gymnasium zwei
weiterführende Schulformen an, in denen alle Bildungsabschlüsse bis zum
Abitur erreicht werden können. Das Gymnasium führt nach 12 Schuljahren,
die Stadtteilschule nach 13 Schuljahren zum Abitur. In beiden
Schulformen kann nach dem 10. Schuljahr der Mittlere Schulabschluss
(Realschulabschluss) und nach dem 9. Schuljahr der Erste Schulabschluss
(Hauptschulabschluss) erworben werden.
Neu eingeführt wird auch die Berufsoberschule, an der Erwachsene mit Mittlerem Schulabschluss oder einer gleichwertigen Qualifikation entweder die Fachhochschulreife oder das Abitur erwerben können, vorausgesetzt sie haben eine Berufsausbildung abgeschlossen oder waren mehrere Jahre berufstätig.
2. Gesetzliche Obergrenzen für Klassengrößen
Erstmals
gesetzlich festgeschrieben werden Obergrenzen für die Klassengrößen: an
der Primarschule und der Stadtteilschule 25 Schülerinnen und Schüler,
an Primarschulen in benachteiligten Stadtteilen 20, am Gymnasium 28.
3. Recht auf schulische Integration für Kinder mit Behinderungen
Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten erstmalig das
Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen, wenn die Eltern dies
wünschen. Die Kinder werden dort gemeinsam mit Kindern ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert.
Damit wird dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember
2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprochen. Die
Umstellung beginnt mit der 1. und 5. Klassenstufe im Schuljahr 2010/11.
4. Genauere Zeugnisse
Mit
der Schulgesetznovelle wird der Weg für ein differenziertes System der
Leistungsrückmeldung und -bewertung geebnet. In der Grundstufe der
Primarschule (1. bis 3. Klasse) sind Lernentwicklungsberichte
vorgesehen. Ab der vierten Klasse werden Zeugnisse mit einer
Punktebewertung erteilt, die gegenüber den Noten von 1 bis 6 eine
differenziertere Leistungsrückmeldung möglich machen. Notenzeugnisse
sind immer dann vorgeschrieben, wenn ein Schulwechsel oder
Schulabschlüsse anstehen: in der Jahrgangsstufe 6 und ab der
Jahrgangsstufe 9. Die Schule ist verpflichtet, in jedem Schuljahr
mindestens zwei Lernentwicklungsgespräche mit Eltern und Schülerinnen
und Schülern zu führen. Am Ende der 6. Klasse entscheidet die
Zeugniskonferenz auf Grundlage der Lernentwicklung und der erreichten
Leistung über die Berechtigung für den Wechsel auf das Gymnasium. Alle
Schülerrinnen und Schüler können in die 7. Jahrgangsstufe der
Stadtteilschule wechseln, die den Weg zum Abitur offen hält.
5. Fördern statt Klassenwiederholung
Das
pädagogisch nicht erfolgreiche und teure Wiederholen von Klassen wird
ersetzt durch gezielte Fördermaßnahmen. Wenn eine Schülerin oder ein
Schüler die Leistungsanforderungen nicht erfüllt, wird unter
Einbeziehung der Eltern eine Lern- und Fördervereinbarung geschlossen.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei längerer Krankheit, kann auf Antrag der
Eltern die Klassenstufe wiederholt werden.
6. Keine Abschulung
Auch
die Abschulung wird abgeschafft. Wer auf ein Gymnasium oder eine
Stadtteilschule aufgenommen wurde, kann in den Klassenstufen 7 bis 10
nicht wegen mangelnder Leistung an eine andere Schulform abgegeben
werden. Die Schule hat die Verantwortung, die Schülerin oder den
Schüler so zu fördern, dass ein erfolgreicher Übergang in eine
berufliche Ausbildung oder die gymnasiale Oberstufe möglich bleibt.
7. Mehr Rechte für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Zukünftig
sind Schülerinnen und Schüler bereits ab der 4. Klasse in der
Schulkonferenz vertreten und beteiligen sich an der Gestaltung des
Schullebens. Außerdem werden Informations- und Entscheidungsrechte der
Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler erweitert, zum Beispiel wird
der Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schule und
der Behörde in die Entscheidungsrechte der Schulkonferenz aufgenommen.
Das neue Schulgesetz legt den Rahmen für das Schulsystem fest. Dieses System wird ab dem Schuljahr 2010/11 Schritt für Schritt, Jahrgangsstufe für Jahrgangsstufe eingeführt, beginnend mit den Klassenstufen 1, 4 und 7.
An den Hamburger Schulen wird viel geleistet. Auf diesem Fundament bauen das neue Schulgesetz und die Schulreform auf. Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, unsere Schulen jeden Tag besser zu machen.
Ihre
Christa Goetsch