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XI. Schulbrief der Senatorin

by tlanger — last modified 2009-11-03 18:13

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

kurz vor den Herbstferien, am 7. Oktober 2009, hat die Hamburgische Bürgerschaft das Schulgesetz novelliert, mit dem die Grundlage für die Hamburger Schulreform gelegt ist.

Mit diesem Schulbrief möchte ich Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren:

1. Neue Schulstruktur: Primarschule, Stadtteilschule und Gymnasium
Mit der Schulgesetznovelle wird eine neue Schulstruktur festgelegt, die längeres gemeinsames Lernen ermöglicht und den Weg zu allen Bildungsabschlüssen so lange wie möglich offen hält. Die neue Schulstruktur umfasst die sechsjährige Primarschule mit der Grundstufe (1. bis 3. Klasse) und der Unterstufe (4. bis 6. Klasse). In der Regel werden Primarschulen Vorschulklassen führen. An die Primarschule schließen sich mit der Stadtteilschule und dem Gymnasium zwei weiterführende Schulformen an, in denen alle Bildungsabschlüsse bis zum Abitur erreicht werden können. Das Gymnasium führt nach 12 Schuljahren, die Stadtteilschule nach 13 Schuljahren zum Abitur. In beiden Schulformen kann nach dem 10. Schuljahr der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss) und nach dem 9. Schuljahr der Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss) erworben werden.

Neu eingeführt wird auch die Berufsoberschule, an der Erwachsene mit Mittlerem Schulabschluss oder einer gleichwertigen Qualifikation entweder die Fachhochschulreife oder das Abitur erwerben können, vorausgesetzt sie haben eine Berufsausbildung abgeschlossen oder waren mehrere Jahre berufstätig.

2. Gesetzliche Obergrenzen für Klassengrößen
Erstmals gesetzlich festgeschrieben werden Obergrenzen für die Klassengrößen: an der Primarschule und der Stadtteilschule 25 Schülerinnen und Schüler, an Primarschulen in benachteiligten Stadtteilen 20, am Gymnasium 28.

3. Recht auf schulische Integration für Kinder mit Behinderungen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten erstmalig das Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen, wenn die Eltern dies wünschen. Die Kinder werden dort gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert. Damit wird dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprochen. Die Umstellung beginnt mit der 1. und 5. Klassenstufe im Schuljahr 2010/11.

4. Genauere Zeugnisse
Mit der Schulgesetznovelle wird der Weg für ein differenziertes System der Leistungsrückmeldung und -bewertung geebnet. In der Grundstufe der Primarschule (1. bis 3. Klasse) sind Lernentwicklungsberichte vorgesehen. Ab der vierten Klasse werden Zeugnisse mit einer Punktebewertung erteilt, die gegenüber den Noten von 1 bis 6 eine differenziertere Leistungsrückmeldung möglich machen. Notenzeugnisse sind immer dann vorgeschrieben, wenn ein Schulwechsel oder Schulabschlüsse anstehen: in der Jahrgangsstufe 6 und ab der Jahrgangsstufe 9. Die Schule ist verpflichtet, in jedem Schuljahr mindestens zwei Lernentwicklungsgespräche mit Eltern und Schülerinnen und Schülern zu führen. Am Ende der 6. Klasse entscheidet die Zeugniskonferenz auf Grundlage der Lernentwicklung und der erreichten Leistung über die Berechtigung für den Wechsel auf das Gymnasium. Alle Schülerrinnen und Schüler können in die 7. Jahrgangsstufe der Stadtteilschule wechseln, die den Weg zum Abitur offen hält.

5. Fördern statt Klassenwiederholung
Das pädagogisch nicht erfolgreiche und teure Wiederholen von Klassen wird ersetzt durch gezielte Fördermaßnahmen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Leistungsanforderungen nicht erfüllt, wird unter Einbeziehung der Eltern eine Lern- und Fördervereinbarung geschlossen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei längerer Krankheit, kann auf Antrag der Eltern die Klassenstufe wiederholt werden.

6. Keine Abschulung
Auch die Abschulung wird abgeschafft. Wer auf ein Gymnasium oder eine Stadtteilschule aufgenommen wurde, kann in den Klassenstufen 7 bis 10 nicht wegen mangelnder Leistung an eine andere Schulform abgegeben werden. Die Schule hat die Verantwortung, die Schülerin oder den Schüler so zu fördern, dass ein erfolgreicher Übergang in eine berufliche Ausbildung oder die gymnasiale Oberstufe möglich bleibt.

7. Mehr Rechte für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Zukünftig sind Schülerinnen und Schüler bereits ab der 4. Klasse in der Schulkonferenz vertreten und beteiligen sich an der Gestaltung des Schullebens. Außerdem werden Informations- und Entscheidungsrechte der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler erweitert, zum Beispiel wird der Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schule und der Behörde in die Entscheidungsrechte der Schulkonferenz aufgenommen.

Das neue Schulgesetz legt den Rahmen für das Schulsystem fest. Dieses System wird ab dem Schuljahr 2010/11 Schritt für Schritt, Jahrgangsstufe für Jahrgangsstufe eingeführt, beginnend mit den Klassenstufen 1, 4 und 7.

An den Hamburger Schulen wird viel geleistet. Auf diesem Fundament bauen das neue Schulgesetz und die Schulreform auf. Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, unsere Schulen jeden Tag besser zu machen.

Ihre

Christa Goetsch

Holstenhofweg 86
D-22043 Hamburg
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